Kirche und Bäume im Nebel

Bestattung

Der Tod gehört zum Leben. Nach christlicher Auffassung stirbt der Mensch, weil er nicht Gott ist, sondern ein Geschöpf, dessen Leben begrenzt ist. Weil Gott ihm das Leben geschenkt hat, hat jeder Mensch eine gottgegebene, unantastbare Würde. Sein Leben bekommt Sinn und Wert, weil Gott ihn geschaffen, geliebt und ihm Gemeinschaft mit anderen Menschen und mit Gott ermöglicht hat. Wenn das zeitliche Leben eines Menschen endet, zeigt der christliche Glaube die Hoffnung auf die Auferstehung auf. Christen geben ihren Verstorbenen die letzte Ehre und ein letztes Geleit bei der Bestattung. Sie vertrauen die Verstorbenen Gott an und stellen auch sich selbst unter Gottes Segen.

Fragen zur Bestattung

Was nach dem Tod eines Angehörigen zu bedenken ist

Wenn Ihr Verstorbener nicht in einem Krankenhaus oder Heim verstorben ist, muss von einem Arzt ein Totenschein ausgestellt werden.

Alle nahestehenden Anghörigen sollten informiert werden und das weitere Vorgehen in der Familie besprochen werden.

Wichtig ist auch, ob es Verfügungen des Verstorbenen gibt (Vorsorgevertrag, Organ- oder Körperspendeausweis, Willenserklärung zu Erd-, Feuer- und Seebestattung, etc.). Diese sollten gesucht und berücksichtigt werden.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarramt und mit einem Bestattungsinstitut auf. Zusammen mit dem Bestatter und der Pfarrerin werden Termin und Ausgestaltung der Trauerfeier besprochen.

Totengeläut

In Schönberg gibt es die Tradition des Totengeläuts. Wenn Sie dies möchten, dann wird in Absprache mit der Pfarrerin zu einem gemeinsam festgelegten Zeitpunkt die große Friedensglocke für den Verstorbenen geläutet. Es ist ein berührender Moment, vielleicht bei einer brennenden Kerze mit dem Glockenklang still zu werden und um Gottes Kraft und Trost zu bitten. Zugleich ist es auch ein Signal für die Dorfgemeinschaft, in diesem Moment an die Endlichkeit des Lebens zu denken und für den Verstorbenen und seine Familie zu beten.

Aussegnung

Nach der alten Tradition kann von Verstorbenen auch im Haus Abschied genommen werden, bevor sie vom Bestatter abgeholt werden. Bitte verständigen Sie dazu die Pfarrerin. Sie kommt dann zu Ihnen in die Wohnung und gestaltet eine Andacht. Die Aussegnung kann auch in der Friedhofskapelle bei geschlossenem oder offenem Sarg stattfinden.

Trauerfeier und Bestattung

Der Trauergottesdienst kann in Beisein des Sarges oder der Urne nach Ihrem Wunsch in der St. Jakobuskirche oder in der Friedhofskapelle stattfinden. Die Ausgestaltung wird die Pfarrerin mit Ihnen persönlich besprechen.

Die kirchliche Gebühr für Verwaltung, Mesnerin, Organist und die Friedhofsgebühr erfragen Sie bitte im Pfarramt. Die Leistungen der Pfarrerin sind kostenfrei.

Auf dem Schönberger Friedhof gibt es Gräber für Urnen- und Erdbestattung. Wenn Sie eine Grabstätte kaufen möchten oder weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung im Pfarramt Schönberg.