Der Schönberger Friedhof
Bis 1687 bestatteten die Schönberger ihre Toten im Nachbarort. Von dieser Praxis zeugen dort noch heute die Grabplatten des Schönberger Amtsmannes Lorenz von Seckendorff (1551) und seiner Frau Agathe (1557) in der St. Veit-Kirche Ottensoos.
Außerhalb des Dorfes hinter dem Bühl angelegt, erfuhr der „Gottesacker“ in den letzten drei Jahrhunderten mehrere Erweiterungen, während der Ort um ihn herumgewachsen ist. Die Friehofskapelle wurde im späten 18. Jahrhundert errichtet und ist in ihrem Äußeren weitgehend unverändert. Auf ihrem Glockentürmchen erinnert der preußische Adler noch heute daran, dass hier lange Zeit nur brandenburgische Untertanen bestattet werden konnten.
Heute steht der Friedhof der Kirchengemeinde Schönberg unabhängig von Religionszugehörigkeit allen für die letzte Ruhe offen. Drei Bereiche sind für die Erdbestattung in Einzel- und Familiengräbern vorgesehen. 2010 und 2014 wurden mit den Urnenhainen vor der Kapelle und um die alte Friedenseiche von 1872 eigene Bereiche für die Urnenbestattung geschaffen. Die Ruhefrist auf dem Friedhof beträgt für Erdbestattungen 20 Jahre, für Urnenbestattung 10 Jahre.
Möchten Sie ein Grab erwerben, verlängern oder auflösen? Dann wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung im Pfarrbüro. Frau Mann nimmt ihre Anliegen, Wünsche und Anregungen gerne entgegen.